WEG-Verwaltung in Kufstein und Tirol
Ihre Experten für erstklassige Verwaltung
& Vermittlung in Kufstein und Umgebung
Transparent in der Abrechnung, konsequent in der Sache
Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft verlangt Genauigkeit, Verlässlichkeit und ein klares Verständnis von Recht und Technik. soll & haben Immobilienverwaltung betreut Eigentümergemeinschaften in Kufstein, im Tiroler Unterland und in ganz Tirol – persönlich und nachvollziehbar.
Was die WEG-Verwaltung umfasst
Organisation und Leitung der Eigentümerversammlung samt sauberer Protokollführung
Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Beschlüssen – mit Blick auf die erforderlichen Mehrheiten nach WEG 2002
Verwaltung der gesetzlichen Rücklage gemäß § 31 WEG 2002 und vorausschauende Liquiditätsplanung
Transparente Betriebs- und Heizkostenabrechnung nach ÖNORM A 4000 – jede Position belegt
Vorschreibung der monatlichen Beiträge und konsequentes Mahnwesen bei Säumigkeit
Beauftragung, Koordination und Kontrolle von Handwerkern und Dienstleistern
Technische Betreuung: Begehungen, Schadensmanagement und Begleitung von Sanierungen
Ihr Vorteil: technische und rechtliche Kompetenz aus einer Hand
Gerade bei größeren Entscheidungen – Sanierungen, Bauschäden, strittige Abrechnungen – zeigt sich der Unterschied. Mario Auer ist gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und beurteilt solche Fragen fundiert. Die Gemeinschaft trifft Entscheidungen auf gesicherter Grundlage und vermeidet teure Fehlentscheidungen.

Verwalterwechsel – einfach und reibungslos
Sie sind mit Ihrer aktuellen Verwaltung unzufrieden? Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir übernehmen Unterlagen, Konten und offene Vorgänge und führen die Gemeinschaft sauber in die neue Verwaltung über – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen zur Hausverwaltung
Was ist eine WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung ist die professionelle Betreuung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie umfasst kaufmännische, technische und organisatorische Aufgaben – von der Abrechnung über die Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltung der Liegenschaft.
Welche Mehrheiten braucht ein Beschluss in der Eigentümergemeinschaft?
Das hängt von der Art des Beschlusses ab. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung benötigen andere Mehrheiten als außerordentliche Maßnahmen. Die Regeln dazu finden sich im WEG 2002. Wir bereiten jeden Beschluss korrekt vor, damit er rechtssicher zustande kommt.
Wofür ist die Rücklage da?
Die Rücklage gemäß § 31 WEG 2002 dient der Finanzierung künftiger Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten. Eine vorausschauend dotierte Rücklage erspart der Gemeinschaft kurzfristige Sondervorschreibungen bei größeren Maßnahmen.
Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?
In der Regel einmal jährlich. Bei Bedarf – etwa für dringende Beschlüsse – kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Wir organisieren beide Formen vollständig für Sie.
Wie wechseln wir zu soll & haben?
Nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft übernehmen wir die Verwaltung samt aller Unterlagen. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten den Wechsel Schritt für Schritt.
Schreiben Sie uns
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft an:
oder
rufen Sie an: +43 5372 20809.